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DATENSCHUTZ

Die Stadt Heinsberg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleisten.


Name und Anschrift des Verantwortlichen

Stadt Heinsberg
Der Bürgermeister
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg

 Tel.: 02452/140
E-Mail: stadt@heinsberg.de
Website: www.heinsberg.de

Anschrift des Datenschutzbeauftragten

 Stadt Heinsberg
-Datenschutzbeauftragter-
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: datenschutz@heinsberg.de

Gegenstand dieser Datenschutzerklärung

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie wir personenbezogene Daten behandeln, die uns bekannt werden, wenn Sie die Internetseite der Stadt Heinsberg benutzen.
Die Verwendung von Daten durch von der Stadt Heinsberg unabhängige Unternehmen oder Personen, die weder Angestellte noch Beauftragte von der Stadt Heinsberg sind, wird von dieser Erklärung nicht erfasst.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Erhebung und Nutzung von Daten

Die Stadt Heinsberg erhebt personenbezogene Daten, wenn Sie bestimmte Angebote oder Services nutzen, sofern dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen (z.B. bei Nutzung des Kontaktformulars).
Die Stadt Heinsberg erhebt und speichert außerdem automatisch in ihren Server Logs Informationen, die Ihr Browser uns übermittelt. Dabei handelt es sich insbesondere um Informationen, die die Stadt Heinsberg mit Ihrem Einverständnis auf Cookies abgelegt hat.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung für die Wahrung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadt Heinsberg übertragen wurde, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Stadt Heinsberg oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.

Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Cookies

Die Stadt Heinsberg legt mit Ihrem Einverständnis die Daten, die wir von Ihnen erheben, in Cookies auf Ihrer Festplatte ab und ruft diese Informationen bei späteren Nutzungen wieder ab. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und zur Speicherung von statistischen Informationen wie z.B. Betriebssystem, Internetbenutzungsprogramm (Browser), IP-Adresse, und der Uhrzeit dienen.
Sie dienen zum einen der Benutzerfreundlichkeit von Webseiten (z.B. Speicherung von Log-In Daten). Zum anderen dienen sie dazu, die statistischen Daten der Webseitennutzung zu erfassen und sie zur Verbesserung des Angebotes analysieren zu können.
Sie können das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte verhindern, indem Sie in Ihren Browser-Einstellungen „keine Cookies akzeptieren“ wählen. Wie das im Einzelnen funktioniert, entnehmen Sie bitte der Anleitung Ihres Browser-Herstellers. Wenn Sie keine Cookies akzeptieren, kann dieses aber zu Funktionseinschränkungen unserer Angebote führen.